Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
100 % Preis
s)
Öffnung der Angebote
t)
Geforderte Sicherheiten
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Es kann vorab eingesehen werden unter dem Link:
https://www.landkreis-stendal.de/de/datei/anzeigen/id/1249984,1037/eigenerklaerung_zur_eignung_bauleistungen.pdf
Folgende Unterlagen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen vom nicht präqualifizierten Bieter, der in die engere Wahl kommt, zur Bestätigung des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen:
- 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahre mit mindestens Angabe von Ansprechpartner mit Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum.
Ist eine Bietergemeinschaft in der engeren Wahl, ist die o.g. Anzahl der Referenzen auf gesondertes Verlangen von der Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen (Angebot in der engeren Wahl) das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ für die Nachunternehmen einzureichen, wenn diese nicht präqualifiziert sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert,
ist durch den Bieter in der engeren Wahl die Nummer der Eintragung im o. g. Präqualifikationsverzeichnis des Nachunternehmens anzugeben.
Y) Sonstige Angaben:
1. Bedingungen für die Ausführung des Auftrages:
Mit dem Angebot ist von jedem Bieter/ jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen durch eine Eigenerklärung zu bestätigen.
Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen die v. g. Erklärung auch von diesen/m einzureichen.
Diese kann vorab eingesehen werden unter folgendem Link:
https://www.landkreis-stendal.de/de/datei/anzeigen/id/1280291,1037/eigenerklaerung__zur_beachtung_der_
kernarbeitsnorm_der_internationalen_arbeitsorganisationen.pdf
2. Hinweise:
2.1 Alle unter w) zum Nachweis der Eignung genannten auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Unterlagen/Nachweise sowie die hier unter Y 1. Als Bedingung für die Auftragsausführung genannten auf gesondertes Verlangen einzureichenden Unterlagen müssen elektronisch
in Textform über die
Vergabeplattform übermittelt werden.
2.2 Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist der Auftraggeber verpflichtet für den Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der
Zuschlag erteilt werden soll, gemäß § 6 Abs. 1 WRegG eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt zu tätigen. Unter einem geschätzten Auftragswert von 30.000 € (o. Umsatz-steuer) behält sich der Auftraggeber vor, die Abfrage beim Bundeskartellamt
gemäß § 6 Abs. 2 WRegG zu tätigen.